Kényszertörlés (Zwangslöschung)
Vom Registergericht von Amts wegen eingeleitetes Verfahren zur Löschung einer Firma, deren gesetzmäßiger Betrieb sich nicht wiederherstellt.
Zur Zwangslöschung kommt es typischerweise, wenn die Firma trotz der in der Aufsicht verhängten Maßnahmen nicht ordnungsgemäß arbeitet — am Sitz unerreichbar ist, keinen eingetragenen Geschäftsführer hat oder ihre Abschlusspflicht nicht erfüllte — oder ihre freiwillige Auflösung nie abschloss. Zahlungsunfähigkeit ist keine Voraussetzung.
Während des Verfahrens führt die Firma ihren Namen mit dem Zusatz „kényszertörlés alatt”, darf keine neuen Verpflichtungen eingehen, und das Verfahren endet mit der Löschung aus dem Register. Tauchen ungedeckte Schulden auf, kann die Zwangslöschung in die Liquidation kippen.
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Quelle: Gesetz V von 2006 (ungarisches Firmengesetz). Dies ist Information, keine Rechts- oder Steuerberatung.